Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. 

Hintergrundinfos

Wie haben es die Banken vorher gemacht?

Bisher haben wir Sie im Voraus über geplante Änderungen unserer Vertrags- oder Entgeltbedingungen informiert, und zwar zwei Monate, bevor sie wirksam wurden. Nach der sogenannten Zustimmungsfiktion galten diese Änderungen als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb dieser zwei Monate widersprochen haben. Das ist der Änderungsmechanismus, um den es im BGH-Urteil vom April 20211 geht.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Sie müssen künftig aktiv zustimmen, wenn wir unsere Vertragsbedingungen, Leistungen und Entgelte ändern.

Tipp: Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was müssen Sie jetzt tun?

Sie haben Post von uns in Form eines persönlichen Anschreibens bekommen, indem wir auf die Zustimmung der Vertragsbedingungen unseres gemeinsamen Vertragsverhältnisses hinweisen. Bitte nehmen Sie die Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen zeitnah vor. Wie das geht, haben wir hier noch einmal für Sie erklärt.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für Ihre Bankgeschäfte das Online-Banking und für Ihre Kommunikation mit uns das elektronische Postfach nutzen. Sie haben noch keinen Online-Zugang? Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Hinweis

Wir möchten Ihnen den Zustimmungsprozess so einfach wie möglich gestalten. Daher stellen wir Ihnen sämtliche Unterlagen zum Download zur Verfügung. Sollten Sie das elektronsiche Postfach nutzen, finden Sie ab dem 19.04.2022 bereits dort die geänderten Vertragsbedingungen.

Update vom 11.05.2022
Es liegt uns am Herzen, dass wir all unsere Kunden auf die AGB & Preisänderungen hinweisen.
Deswegen werden ab 11.05.2022 Hinweisschreiben verschickt, für all die Kunden, die bisher (Stand 09.05.2022) noch nicht zugestimmt haben. Auf diesem Schreiben stellen wir Ihnen noch einmal alle wichtigen Informationen und Zustimmungsmöglichkeiten zur Verfügung.

 

Nutzen Sie bitte den Online-Prozess um Ihre Zustimmung zu erteilen.

 

 

Zustimmung

Ihre Zustimmung können Sie folgendermaßen erteilen

QR-Code

QR-Code

Durch abscannen des QR-Codes welchen Sie in Ihrem persönlichen Anschreiben finden

1️⃣ Sie rufen den auf der ersten Seite des Anschreibens abgebildeten QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones oder Tablets auf.

2️⃣ Sie laden die angezeigten Vertragsbedingungen herunter und speichern diese dauerhaft auf einem eigenen Datenträger ab (Festplatte, USB-Stick, Cloud, etc.)

3️⃣ Sie bestätigen mithilfe der Checkbox den Erhalt der Dokumente und erteilen uns Ihr Einverständnis anschließend mit nur einem Klick auf 'Zustimmen'.

Internetadresse

Internetadresse

Ihre persönlichen Zustimmungsdaten finden Sie auf der zweiten Seite Ihres Anschreibens

1️⃣ Klicken Sie dafür auf folgenden Link https://rbkk.ihre-zustimmung.de und verwenden Sie Ihre persönlichen Zustimmungsdaten - welche Sie auf der zweiten Seite Ihres persönlichen Anschreibens finden.

2️⃣ Anschließend laden Sie die angezeigten Vertragsbedingungen herunter und speichern diese dauerhaft auf einem eigenen Datenträger ab (Festplatte, USB-Stick, Cloud, etc.)

3️⃣ Sie bestätigen mithilfe der Checkbox den Erhalt der Dokumente und erteilen uns Ihr Einverständnis anschließend mit nur einem Klick auf den Button 'Zustimmen'.

Telefonisch

Telefonisch

Rufen Sie dazu einfach in unserem KundenDialogCenter an

✅ Rufen Sie uns unter folgender Telefonnummer an 09441/5019-8050

🕙 Sie erreichen uns von Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 17:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, sowie Freitag von 08:00 bis 15:30 Uhr.

💌 Bitte halten Sie dafür Ihr persönliches Anschreiben bereit.

Persönlich

Persönlich

in Ihrer Geschäftsstelle


✅ Gerne. Kommen Sie einfach zu uns. Wir beantworten Ihre Fragen! Nehmen Sie dafür bitte Ihr persönliches Anschreiben mit.

✅ Hier kommen Sie direkt zur Übersicht oder zur Suche unserer Geschäftsstellen

Antworten auf Ihre Fragen

Warum habe ich noch ein Anschreiben bekommen?

Uns ist wichtig, dass Sie als Kunde über alle Änderungen in unserer Bank bescheid wissen.
Deswegen weisen wir nochmal all die Kunden auf die AGB & Preisänderung hin, die bis zum 09.05.2022 noch nicht zugestimmt haben.  

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Sie bekommen alle Änderungen zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen automatisch in Ihrem elektronischen Postfach welches Sie in Ihrem Online-Banking und in Ihrer VR Banking App finden, bereitgestellt. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Dann erhalten Sie unsere Entgelt- und Vertragsbedingungen gerne auf einem anderen Weg. Wenden Sie sich dazu bitte telefonisch unter 09441/5019-8050 oder direkt in Ihrer Geschäftsstelle.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Wir bitten Sie jedoch, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem NEUEN Online-Banking oder über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

Gerade wenn wir schriftlich mit Ihnen kommunizieren, sind wir sehr sorgfältig und achten auf ein ressourcenschonendes Vorgehen. Sollten Sie trotzdem bis zum 30.04.2022 kein persönliches Anschreiben von uns erhalten haben, bitten wir Sie uns dies zeitnah mitzuteilen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.

Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wie kann ich die Zustimmung für meine minderjährigen Kinder erteilen?

In dem Online-Zustimmungsprozess erteilen Sie automatisch mit EINEM Zugangcode zur Online-Zustimmungsstrecke alle dafür erforderlichen Zustimmungen.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Berechtigungen abhängt. Ähnlich ist es bei Gemeinschaftskonten.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.

  1. Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken